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Die KFZ- bzw. Autohaftpflichtversicherung ist die einzige Pflichtversicherung in Deutschland

Was alles versichert ist

In der KFZ Haftpflichtversicherung:

Es sind Schäden an Dritten, die durch die Benutzung des im Vertrag genannten KFZ entstehen, versichert. Dazu gehören alle Personen- und Sachschäden die am Eigentum von Dritten entstehen.

In der Teilkaskoversicherung:

Schäden an deinem KFZ durch Brand, Diebstahl des KFZ, Diebstahl von Teilen, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruchschäden, Schmorschäden und Maderbiss.

In der Vollkaskoversicherung:

Die Vollkasko erweitert die Teilkasko um Schäden am KFZ durch Vandalismus und Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen, Fahrerflucht und bei Unfällen mit Kindern unter 7 Jahren.

Wann die Versicherung den Schaden zahlt

Der Schaden muss umgehend gemeldet werden und die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten.

Was wird gezahlt

Als Geschädigter werden von der KFZ Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers folgende Kosten übernommen:

  • Reparaturkosten

    Es werden die nachgewiesenen Reparaturkosten gezahlt. Du hast aber auch die Möglichkeit, auf eine Reparatur zu verzichten. Dann werden dir die Reparturkosten laut Gutachten abzüglich der Mehrwertsteuer gezahlt
  • Zeitwert

    Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert abzüglich des Restwertes gezahlt. Den Restwert erhälst du, wenn du das Auto an einen Schrotthändler verkaufst. Die Versicherung muss dir das Angebot des Schrotthändlers zukommen lassen
  • Gutachterkosten

    Du hast das Recht als Geschädigter, einen Gutachter zu beauftragen, auch wenn die Versicherung selber einen Gutachter schickt. Der Gutachter wird von der Versicherung bezahlt
  • Mietwagen

    Du kannst dir, sofern dein Auto nicht fahrtüchtig ist, ein Mietwagen nehmen. Dieser wird von der Versicherung gezahlt. Wenn du auf den Mietwagen verzichtest, zahlt dir die Versicherung ein Ausfallgeld
  • Wertminderung

    Bei neueren Autos hast du Anspruch auf eine Wertminderung, sofern sie von einem Sachverständigen festgestellt wurde
  • Anwaltshonorar

    Du hast das Recht, einen Anwalt zu beauftragen. Das Anwaltshonorar wird von der Versicherung gezahlt. Wenn nicht, zahlen die Versicherungen auf Nachfrage einen Satz für deinen Aufwand an dich
  • Schmerzensgeld

    Schmerzensgeld, sofern ein Arzt einen Personenschaden feststellt. Hierunter fällt auch das häufig auftretender HWS-Syndrom

Deine Rechte als Geschädigter bei einem Unfall

  • Polizei rufen

    Um sicher zu gehen, die Polizei rufen. Der Unfallgegner darf dies nicht ablehnen. Dies ist ratsam, da Versicherungen dem Polizeibericht glauben müssen. Bei der Polizei also drauf bestehen, dass den Unfallgegner die volle Schuld trifft
  • Anwalt nehmen

    Du hast das Recht dir einen Anwalt zu nehmenm, was meist ratsam ist. Anwälte holen aus einem Schaden meist mehr Geld für dich raus
  • Sachverständigen beauftragen

    Du kannst einen Sachverständigen zu rate ziehen, auch wenn die Versicherung selbst einen Sachverständigen beauftragt hat
  • Reparatur

    Du musst dein Auto nicht reparieren. Wenn ein Gutachten eines Sachverständigen vorliegt, kannst du auch das Geld für die Reparatur (ohne Mehrwertsteuer) verlangen
  • Mietwagen

    Du kannst dir einen Mietwagen nehmen, sofern dein Auto nicht fahrtüchtig ist

Besonderheiten der Autoversicherung

Schutzbrief

Du kannst zusätzlich zu deiner Autohaftpflichtversicherung einen Schutzbrief abschließen. Dies ist nichts anderes als die vom ADAC bekannte Pannenhilfe, jedoch zahlst du bei deiner Versicherung weitaus weniger als für die Mitgliedschaft beim ADAC.

Stufung des Schadenfreiheitsrabatts

In der Autohaftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung gibt es den sogenannten Schadenfreiheitsrabatt. Diese sind unabhängig von einander. Jedes Jahr, dass du ohne Schaden dein Auto fährst, steigst du in den "schadenfreien Jahren". Dein Beitrag sinkt, je mehr "schadenfreie Jahre" du hast.
Bei einem von dir verursachten Schaden, werden dir schadenfreie Jahre von deinem Konto abgezogen und dein Beitrag steigt an.
In der Teilkaskoversicherung wird für den Beitrag kein Schadenfreiheitsrabatt zugrunde gelegt.

Fahrerkreis

Für junge Fahrer, die ein Auto regelmäßig fahren, zahlt man einen üppigen Aufschlag. Dies liegt daran, dass Fahranfänger mehr Unfälle bauen als erfahrene Autofahrer. Die Versicherung fragt, wer das Auto regelmäßig fährt. So ist auch ein jüngerer Fahrer versichert, sofern man angibt dass er das Auto nicht regelmäßig fährt.

Von der Versicherung ausgeschlossen

Vorsatz

Du hast den Schaden nachweislich absichtlich herbeigeführt (Versicherungsbetrug).

Typische Versicherungsfälle

Typische Schadenfälle und was bei jedem Schaden zu beachten ist, findest du im Forum
Falls du Fragen hast, kannst du diese im Forum los werden.
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